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Seit 1. Juni 2024: Neue Preise in der Ergotherapie

Für ergotherapeutische Behandlungen, die ab dem 1. Juni 2024 erbracht werden, gelten neue Preise. Das gilt sowohl für Behandlungen nach § 125 SGB V wie auch nach § 125a SGB V (Blankoverordnung). Die neuen Preislisten nach § 125 SGB V sowie nach § 125a (Blankoverordnung) findet Ihr jeweils als Anlage 2 der Verträge auf www.gkv-heilmittel.de.
Seit 1. Juni 2024: Neue Preise in der Ergotherapie
© iStock: Doucefleur

Für die Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs beispielsweise könnt Ihr bei Behandlungen nach § 125 SGB V seit dem 1. Juni 2024 38,43 Euro statt zuvor 33,71 Euro abrechnen. Bei Behandlungen nach § 125a (Blankoverordnung) sind es 44,20 Euro. Bei den Einzelbehandlungen wurde die Preise so angepasst, dass die Minutenpreise für motorisch-funktionelle, sensomotorisch-perzeptive, psychisch-funktionelle Einzelbehandlung sowie ergotherapeutisches Hirnleistungstraining nun gleich sind. Bei der Blankoverordnung liegt der Preis pro Zeiteinheit (15 Minuten) bei jeweils 17,59 Euro.

Die Vergütung für die motorisch-funktionelle Einzelbehandlung (45 Min. Regelleistungszeit) wurde von 45,19 Euro auf 52,77 Euro angehoben. Der Preis für eine sensomotorisch-perzeptive Behandlung (60 Min. Regelleistungszeit) ist von 60,84 Euro auf 70,36 Euro gestiegen. Beim ergoth. Hirnleistungstraining Einzelbehandlung (Regelleistungszeit 45 Min.) gilt seit 1. Juni 2024 ein Preis von 52,77 Euro (vorher: 50,09 Euro), bei der psychisch-funktionellen Behandlung (Regelleistungszeit 75 Minuten) sind es jetzt 87,95 Euro (vorher: 76,15 Euro). Diese und alle weiteren neuen Preise findet Ihr in den oben genannten Preislisten.

Wichtig: Abrechnen könnt Ihr die neuen Preise aus technischen Gründen erst ab dem 1. Juli 2024.

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