up|unternehmen praxis

NRW erleichtert ausländischen Bewerbern Zugang zur Ausbildung in Gesundheitsberufen

Nordrhein-Westfalen will ausländische Bewerberinnen und Bewerber künftig den Zugang zu einer Ausbildung in Pflege- und Gesundheitsberufen erleichtern. Gemeinsam mit dem Schulministerium und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Bezirksregierung Köln eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der die Gleichwertigkeit ihres Schulabschlusses mit einem Abschluss der Sekundarstufe I grundsätzlich ohne Einzelfallprüfung nachgewiesen werden kann.
Themenschwerpunkt 5.2023: Weniger Ausfälle
© jacoblund

Das gilt für Zeugnisse aus den Ländern Algerien, Indien, Iran, Marokko, Tunesien, Türkei und aus der Ukraine. Für weitere Länder können Pflegeschulen und Ausbildungsbetriebe ab sofort eine Vorab-Anerkennung von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I beantragen. Bislang galt als Zugangsvoraussetzung der Nachweis einer zehnjährigen Schulbildung. „Der demographische Wandel sowie der Arbeits- und Fachkräftemangel in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen erfordern hier neue Handlungsansätze und weniger Bürokratie“, erklärte Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
neueste
älteste meiste Bewertungen
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x