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Physiotherapie: Blankoverordnung Schulter soll am 1. November 2024 starten

Die Verhandlungen zur Blankoverordnung für die Physiotherapie stehen kurz vor dem Abschluss. Das melden heute die Verhandlungspartner Physio Deutschland, VPT, IFK und VDB. Man habe sich für den Vertrag nach § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung (Blankoverordnung) mit dem GKV-Spitzenverband in allen wesentlichen Punkten einigen können. Die Blankoverordnung soll am 1. November 2024 starten und 114 Diagnosen rund um die physiotherapeutische Versorgung der Schulter umfassen.
Verordnung: „Falsche“ Diagnose kein Grund für Absetzung
© SARINYAPINNGAM

Die Blankoverordnung erlaubt Physiotherapeutinnen und -therapeuten mehr Entscheidungsfreiräume, etwa bei der Auswahl des Heilmittels, die unter der Diagnosegruppe EX gelistetet sind. Auch die Behandlungsfrequenz können Therapeut:innen dann selbst festlegen, eigenständig über die Therapiedauer entscheiden und bestimmen, wie viele Behandlungseinheiten sie pro Blankoverordnung erbringen. Wobei es auch hier – wie in der Ergotherapie – ein Ampelsystem geben wird.

Als „Mehraufwandspauschale“ für die Blankoverordnung gibt es 55 Euro pro Blanko-VO, außerdem werden „Physiotherapeutische Diagnostik“ (34,34 Euro) und „Bedarfsdiagnostik“ (25,76 Euro) als neue Positionen eingeführt. Für die Verordnung wird weiterhin das bestehende Muster 13 genutzt, wobei die Ärzt:innen in das Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Katalogs“ in Text „BLANKOVERORDNUNG“ eintragen.

Wir werden Euch in den kommenden Wochen und Monaten ausführlich über weitere Details informieren und Euch dabei unterstützen, Eure Praxen auf den Start der Blanko-VO vorzubereiten, u. a. durch einen up-webcast zum Thema am 25. September 2024 um 19 Uhr.

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