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Blanko-VO: Von der Arbeitsanweisung zur Versorgungsverantwortung

Der Unterschied zwischen einer herkömmlichen Heilmittelverordnung und der neuen Blankoverordnung ist größer, als man das im ersten Moment wahrnimmt. Eine herkömmliche Heilmittelverordnung ist faktisch eine Arbeitsanweisung der Ärzt:innen an die Therapiepraxis. Zu der gelieferten Diagnose sollen eine genaue Anzahl von festgelegten Leistungen erbracht werden.
Klartext reden - Ohne hätte, würde, könnte, müsste!
© iStock: AndreyPopov

Die Blankoverordnung Physiotherapie liefert da ein ganz anderes Setting. Hier übergeben Ärzt:innen die Patientinnen und Patienten mit einer bestimmten Diagnose in die Versorgungsverantwortung der Physiotherapiepraxis, und zwar für einen Zeitraum von 16 Wochen. In diesen 16 Wochen ist im Rahmen der Regeln der Blankoverordnung ganz allein die Praxis für die Heilmittelversorgung dieser Patient:innen zuständig und verantwortlich.

Wie Ihr mit dieser Versorgungsverantwortung gut umgehen und die Freiheiten der Blankoverordnung so in der Praxis umsetzen könnt, dass Ihr Euch damit nicht den ganzen Terminkalender zerschießt, sind einige der Themen, mit denen wir uns in dieser Woche erstmals im Webinar „Blankoverordnung in der Physiotherapiepraxis umsetzen“ befasst haben. Die große Teilnehmer:innenzahl und die Tatsache, dass wir nun endlich gemeinsam Wege überlegen können, wie Praxen und Patient:innen von der neuen Versorgungsform profitieren können, ist definitiv mein Highlight der Woche.

Noch bleiben uns knapp 1,5 Monate bevor es mit der Blanko-VO Physiotherapie losgeht. Zeit genug, sich als Praxisinhaber:in intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. Dabei wollen wir Euch unterstützen, zum Beispiel in der Oktober-Ausgabe der up. Bereits Anfang kommender Woche werden wir den Themenschwerpunkt „Blankoverordnung Physiotherapie“ auf up-aktuell.de veröffentlichen. Darin findet Ihr alle wichtigen Grundlagen zu den vertraglichen Vorgaben sowie hilfreiche Tipps zur Umsetzung. Am Mittwoch, dem 25. September 2024, sprechen wir ab 19 Uhr im up-webcast ebenfalls über die Blankoverordnung sowie die Neuerung, die ab 1. Oktober 2024 bei der MLD-Verordnung in Kraft treten. Hier könnt Ihr Euch direkt anmelden. Und wenn Ihr dann Lust bekommen habt, noch tiefer in die Themen einzusteigen, sehen wir uns beim nächsten Webinar „Blankoverordnung in der Physiotherapiepraxis umsetzen“ am 30. September 2024 um 16.15 Uhr und beim Webinar „Von Neuerungen bei Lymphdrainage-Verordnungen profitieren“, ebenfalls am 30. September, um 18 Uhr.

Wenn Ihr Ergotherapeut:in seid und vielleicht schon Erfahrung mit der Blankoverordnung gesammelt habt, es aber noch nicht so richtig rund läuft, ist das Webinar „Blankoverordnung in der Ergotherapiepraxis umsetzen“ am 18. November 2024 sicher genau das Richtige für Euch.

Für die Logopäd:innen gibt es zwar keine Blankoverordnung, aber demnächst vielleicht eine Vergütungssteigerung. Die maßgeblichen Verbände haben in dieser Woche ihre Begründung für die Honorarforderung von +26,42 Prozent bei der Schiedsstelle eingereicht. Eine Entscheidung soll laut Zeitplan am 12. November 2024 fallen.

Apropos maßgebliche Verbände, in der aktuellen Folge des up-podcasts haben wir die 2. Vorsitzende von LOGO Deutschland, Christiane Sautter-Müller, zu Gast. In „Endlich im G-BA mitreden“ spricht sie darüber, warum es an der Zeit ist, dass sich Heilmittelerbringer:innen professionalisieren und emanzipieren, um endlich bei der Gestaltung von Therapie im GKV-Kontext mitbestimmen zu können.

Zum Schluss noch ein Terminhinweis. Am 13. November 2024 lädt der SHV zum 6. TherapieGipfel nach Berlin ein. Das Thema: „Gesundheit wählen: Die Zukunft der Therapie im Wahljahr 2025“.

Wir sehen uns am Mittwoch beim up-webcast.

Herzliche Grüße

Euer Ralf Buchner

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