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Physiotherapie: Kostenzuschuss für Videotherapie ab 1. Januar 2025

Physiotherapie-Praxen, die Videotherapie anbieten, können ab 1. Januar 2025 einen Finanzierungszuschuss für die Beschaffung geeigneter Hard- und Software erhalten. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Physiotherapieverbänden haben die Vertragspartner kürzlich unterzeichnet.
Ergotherapie: Die wichtigsten Regeln zur Videotherapie
© Ilya Ginzburg

Die Vereinbarung sieht im Einzelnen vor: Die Pauschale für die Anschaffung geeigneter Hardware sowie deren Wartung und Reparatur beträgt 950 Euro pro Jahr. Sie kann für die Jahre 2025, 2026 und 2027 ab 1. Januar 2025 beim GKV-Antragsportal beantragt werden. Darüber hinaus können Physiotherapie-Praxen bis einschließlich 2028 eine Kostenpauschale von 300 Euro pro Jahr für die Anschaffung und den Betrieb einer geeigneten Software beantragen. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise.

Zu beachten ist: Hard- und Software müssen im Jahr der Antragstellung angeschafft worden sein. Die Anschaffungskosten müssen im Rahmen einer Stichprobenüberprüfung auf Anforderung nachgewiesen werden. Zudem müssen im Antragsjahr telemedizinische Leistungen abgerechnet werden.

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