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Daten der Beschäftigten schützen

Beim Thema Datenschutz in der Praxis gilt der erste Gedanke den Patientinnen und Patienten. Sie kommen in die Praxis, um sich behandeln zu lassen und geben dafür ganz persönliche Informationen zu ihrer Gesundheit preis. Aber das sind natürlich nicht die einzigen Daten in der Praxis. Auch von Euren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist so einiges an besonders schützenswerten Informationen auf dem Praxisrechner oder vielleicht sogar noch in Papierakten hinterlegt. Auch diese Daten fallen natürlich unter den Datenschutz.
Gesetzliche Anforderungen an den Datenschutz
© iStock: Bukhta-Daniil
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