up|unternehmen praxis

Ausgabe 05/2024

Schwerpunkt: Absichern für den Ernstfall: Ehevertrag, Testament, Vollmachten & Co.

Faktisch, informativ, ideenreich. Der interdisziplinäre Newsletter für Heilmittelerbinger “up|unternehmen praxis” bringt Sie über die aktuelle Gesundheits- und Berufspolitik, betriebswirtschaftliche Themen, sowie Abrechnungs- und Praxismanagement auf den neuesten Stand.

Papierkram, der sein muss

Ein „Ach, das passiert schon nicht!“ wird zum „Darum kümmern wir uns später.“ und endet schlimmstenfalls im „Oh, hätten wir doch nur …!“ Niemand geht am Abend ins Bett und denkt, morgen habe ich einen schlimmen Unfall, nächste Woche trenne ich mich von meinem Partner oder wenn der nächste Frühling kommt, bin ich Witwe. Dennoch werden auch morgen, nächste Woche und in den kommenden Monaten Menschen verunglücken, Ehen auseinandergehen und geliebte Personen überraschend versterben.
Schicksalsschläge können wir nicht beeinflussen, das Einzige, was wir wirklich tun können, ist vorbereitet sein. Sonst kann es passieren, dass Ihr zum Beispiel Eure Praxis verkaufen müsst, weil Euer Partner die Scheidung einreicht und ihm plötzlich ein finanzieller Ausgleich für die Immobilie zusteht. Oder Ihr habt einen schweren Unfall, liegt im Koma und Eure Partnerin steht mit einer Praxis da, um die sich gekümmert werden muss. Ohne Vollmachten oder Prokura ist sie aber erstmal handlungsunfähig. Darum haben wir im Themenschwerpunkt für Euch zusammengefasst,was bei der Vorsorge für den Ernstfall gerade für Praxisinhaberinnen und -inhaber wichtig ist.
Außerdem gibt es nach monatelangem Warten endlich wieder eine TI-Finanzierungsvereinbarung für die Physiotherapie. Wie hoch die Kostenerstattung ausfällt, an welche Bedingungen sie geknüpft ist und für wen es jetzt sinnvoll ist, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen, erfahrt Ihr ebenfalls auf den folgenden Seiten. Mittlerweile sind auch die ersten Blankoverordnungen in den Ergotherapie-Praxen angekommen. Wir zeigen Euch ein Beispiel, wie sich diese bei einer Patientin mit Alzheimer-Demenz im Alltag umsetzen ließe.

Kümmert Euch um Eure Absicherung und habt einen erfolgreichen Monat.

up Magazin für Therapeuten 05/2024
Mit den besten Grüßen
Yvonne Millar
Yvonne Millar, Chefredakteurin bei up|unternehmen praxis
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Schwerpunktartikel in dieser Ausgabe

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„Die Sicherheit, für den Fall der Fälle vorgesorgt zu haben, kann sehr beruhigend sein“

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Ehevertrag, Testament und Co.: Praxisinhaberin und Ehemann berichten von ihrem Vorgehen

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Viele Menschen nutzen Gesundheits-Apps, darum lohnt es sich für Therapeutinnen und Therapeuten immer, danach zu fragen. So kannst Du vermeiden, dass Patient:innen Apps nutzen, die ihrer Gesundheit schaden, oder dass sie Übungen falsch ausführen. Vielleicht lassen sich die Anwendungen auch in die Übungen für Zuhause integrieren und so die Motivation der Patientinnen und Patienten steigern.

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Pimp my Praxis

Acht Stunden am Tag, fünf Tage die Woche, so viel Zeit verbringt eine Vollzeitkraft in der Praxis, Inhaberinnen und Inhaber vielleicht noch mehr. Das allein ist schon Grund genug, die Räumlichkeiten so zu gestalten, dass sich alle wohlfühlen. Hinzu kommt die Wirkung auf die Patient:innen. Wir haben fünf Ideen gesammelt, wie Ihr Eure Praxis noch schöner machen könnt, ohne gleich allzu tief in den Geldbeutel greifen zu müssen.

Arbeit anders denken! © Sandra Altrogge

Arbeit anders denken!

Fachkräftemangel ist für die Paderborner Ergotherapeutin Sandra Altrogge ein Fremdwort. Seit ihrem Start in die Selbständigkeit im Jahr 2020 hat die Praxisinhaberin ihr Personal nahezu verdoppelt – ohne eine einzige Stellenanzeige geschaltet zu haben. Ihr Rezept: Eine offene Kommunikation mit ihrem Team in allen Praxisfragen und ihre Einbeziehung in alle Entscheidungen – quasi ein Miteinander auf Augenhöhe. „Keiner gibt sein Leben vor der Praxis ab, sondern wir leben auch in der Praxis“, betont sie voller Stolz.

Wissen statt vermuten © egal-1401127724

Wissen statt vermuten

Wir Menschen interpretieren unser Gegenüber ständig. An der Mimik und Gestik können wir viele Gemütszustände ablesen. Manche sehen sogar, wenn ein Kollege lügt oder sich verstellt, etwa nur so tut, als sei er fröhlich. Aber in Worten und Verhaltensweisen steckt auch eine Menge Spielraum für die eigene Auslegung. Unsere Erwartungen, Vorbehalte, vielleicht sogar Vorurteile führen dazu, dass wir manchmal etwas sehen, was gar nicht da ist. Daraus können unnötige Konflikte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entstehen.

Blankoverordnung von Ergotherapie bei Alzheimer-Demenz

Blankoverordnung von Ergotherapie bei Alzheimer-Demenz

Hildegards Angehörige bemerken seit einiger Zeit, dass sie vergesslicher wird und Gesprächen längst nicht mehr so aufmerksam folgt wie früher. Ihr Interesse an ihrem Freundes- und Bekanntenkreis lässt ebenso nach wie ihre Lust auf gemeinsame Aktivitäten mit der Familie. Auch die Nachbarn berichten, dass sie sich verändert habe und manchmal regelrecht streitlustig sei. Nach einer neurologischen Untersuchung Anfang April diagnostiziert die Ärztin „Demenz bei Alzheimer-Krankheit“ und stellt eine Blankoverordnung für Ergotherapie aus.

Themenschwerpunkt 5.2024: Ehevertrag, Testament und Vollmachten © fizkes-1124743209

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Ihr eröffnet eine Praxis, baut Euch einen Patientenstamm auf, stellt Mitarbeiter:innen ein und seid mit Herzblut Praxisinhaberin oder -inhaber. Die Praxis läuft gut und fährt Gewinne ein, es könnte nicht schöner sein. Und dann reicht Eure Ehepartnerin oder Euer Ehepartner die Scheidung ein. Was bedeutet das für Eure Praxis? Gibt es einen Ehevertrag, der eine solche Situation regelt? Und was ist, wenn Ihr plötzlich versterbt. Ist bei Euch klar, wer die Praxis erbt und die Nachfolge gegebenenfalls antritt? Im Themenschwerpunkt 1.2024 „Für den Notfall vorbereitet – wenn die Praxisinhaberin plötzlich ausfällt“ (www.up-aktuell.de/notfall-handbuch) haben wir Euch schon einmal gezeigt, wie Ihr ein Notfall-Handbuch für die Praxis anlegt. In diesem Schwerpunkt geht es nun konkreter darum, welche Dokumente Ihr benötigt, um Euch selbst, die Praxis und auch Eure Erben abzusichern.

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Bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder anderen Gesundheits- Apps stehen häufig die Ärztinnen und Ärzte oder die Patient:innen im Fokus. Welche Apps werden genutzt, welche Anwendungen verschrieben? Aber auch andere Heilberufler interessieren sich für die digitalen Helfer, nicht zuletzt Therapeutinnen und Therapeuten, wie eine repräsentative Erhebung der Stiftung Gesundheit zeigt.

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Seit Mai 2023 bietet die Deutsche Bahn das Deutschlandticket an. Als Arbeitgeber:innen dürft Ihr Euren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Kosten für das Jobticket entweder bezuschussen oder sie komplett übernehmen – und zwar steuerfrei nach § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG).

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Zahlen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihren Dienstwagen eine Parkplatzmiete an ihren Praxischef, so mindert dies den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln kürzlich entschieden (Az.: 1 K 1234/22).

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Wo wohnen Katzen am liebsten? In einem Miezhaus. Wie nennt man ein helles Mammut? Hellmut. Welchen Preis gewinnen besonders ruhige Hunde No-bell-Preis. Zugegeben, das war mehr als flach, aber wer jetzt gelacht hat: Glückwunsch, Lachen ist gesund, baut Stress ab und hilft, den Arbeitsalltag besser zu meistern. Das ist zumindest das Ergebnis einer Langzeitstudie unter 90 Pflegeschüler:innen der Alexianer Pflegeschule in Münster, die Humor als Unterrichtsfach hatten.

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Fünf Finger an der linken, fünf Finger an der rechten Hand – darum wurde der 5. 5. zum internationalen Tag der Händehygiene bestimmt. Der 2009 von der Weltgesundheitsorganisation initiierte Tag soll besonders die Aufmerksamkeit von Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, auf das Thema Händehygiene lenken. Denn diese stellt die wichtigste Vorsorgemaßnahme gegen die Ausbreitung von Infektionen dar. Auch in Eurer Praxis.

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Lust auf die eigene Praxis

FAQ zur TI-Finanzierungsvereinbarung für die Physiotherapie

Welche Kostenerstattung erhalte ich für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur? Wer sich als Inhaber:in einer Physiotherapie-Praxis diese Frage stellt, hat seit dem 15. April 2024 wieder eine Antwort. Denn da wurde die „Vereinbarung zum Ausgleich der bei den Physiotherapeuten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur“ veröffentlicht. Noch Fragen? Hier sind die Antworten: