up|unternehmen praxis

Ausgabe 07/08.2024

Schwerpunkt: Gesunde Praxisräume: eine gute Arbeitsatmosphäre für alle schaffen

Faktisch, informativ, ideenreich. Der interdisziplinäre Newsletter für Heilmittelerbinger “up|unternehmen praxis” bringt Sie über die aktuelle Gesundheits- und Berufspolitik, betriebswirtschaftliche Themen, sowie Abrechnungs- und Praxismanagement auf den neuesten Stand.

Schön und gut

Das Auge isst mit! Wenn das Essen appetitlich aussieht und auf dem Teller schönangerichtet ist, schmeckt es gleich nochmal besser. Das wird niemand bestreiten. Das Gleiche gilt auch
bei der Arbeit. In schönen Praxisräumen macht das Arbeiten gleich mehr Spaß – und nicht nur das. Was jetzt vielleicht erstmal eher nebensächlich klingt, ist es nicht. Denn das Umfeld, in dem wir
arbeiten, wirkt sich auch auf unsere Gesundheit aus. So sorgt eine unruhige Umgebung beispielsweise für Stress. Damit ist nicht einmal Unordnung gemeint – obwohl die sicher den Stress noch vergrößert. Nein, es fängt schon bei offenen Regalen an, in denen
Ordner oder Bücher in verschiedenen Größen und Farben stehen. Gerade in den Therapieberufen, die bereits herausfordernd genug sind, brauchen wir solche zusätzlichen Stressoren nicht. Kommt zur optisch ruhigen Umgebung noch eine Lichtstimmung, die die jeweiligen Arbeitsschritte unterstützt und dem Biorhythmus angepasst ist, haben wir am Ende des Arbeitstages noch Energie für Freizeit, Freunde und Familie übrig. Und das ist nur einer von vielen Aspekten, die sich auf unser Wohlbefinden auswirken. Wie es gelingt, die Praxis funktional, schön und gesundheitsfördernd zu gestalten, erklärt uns im Themenschwerpunkt dieser Ausgabe die Physiotherapeutin und Interior Designerin Kathrin Schmidt.

Und damit Ihr neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter findet, die die schönen, gesunden Praxisräume genießen können, verrät der Inhaber einer Physiotherapie- sowie einer Podologie-Praxis, Daniel Schmidt, wie es ihm gelingt, trotz Fachkräftemangel mehr Bewerber:innen als offene Stellen zu haben.

Macht es Euch schön und habt einen erfolgreichen Sommer

up Magazin für Therapeuten 0708/2024
Mit den besten Grüßen
Yvonne Millar
Yvonne Millar, Chefredakteurin bei up|unternehmen praxis
Mehr über Yvonne Millar...

Weitere Artikel in dieser Ausgabe zum Beispiel...

Möge der größte Irrsinn gewinnen © iStock: Михаил-Трухачев-1125076323

Möge der größte Irrsinn gewinnen

Was ist aus Eurer Sicht der größte Irrsinn im Gesundheitswesen? Ich fange an: Bei einem Hausbesuch darf die Pauschale von Physiotherapeut:innen nur dann abgerechnet werden, wenn die Adresse der Praxis eine andere ist als die des Patienten. Er lebt zufällig im gleichen Haus? Pech gehabt. Heilmittelerbringer müssen 10 Euro plus 10 Prozent der Behandlungskosten als Zuzahlung von den Patient:innen eintreiben, als kostenlose Dienstleistung für die Krankenkassen. Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entscheiden fachfremde Experten über die Inhalte der Heilmittel-Richtlinie. Heilmittelerbringer:innen haben hingegen nicht einmal Beteiligungsrechte. Auf einer VO hat die verordnende Ärztin einen kleinen Fehler gemacht, den Ihr bei der Abrechnung nicht bemerkt habt? Nun kann es sein, dass Euch die gesamte VO abgesetzt wird und Ihr keine Vergütung erhaltet.

Ergotherapie: Terminplanung bei Blankoverordnungen © iStock: marchmeena29

Ergotherapie: Terminplanung bei Blankoverordnungen

30 Minuten motorisch-funktionelle Behandlung, ein- bis dreimal pro Woche, bei zehn Behandlungen je Verordnung – die klassischen Ergotherapie-Verordnungen, wie Ihr sie seit Jahrzehnten kennt, machen eine Terminplanung einfach. Nun kommen jedoch Patientinnen und Patienten mit einer Blankoverordnung in Eure Praxis. Das bedeutet: Die Blanko-VO ist 16 Wochen gültig, jede Behandlung kann zwischen 30 und 180 Minuten dauern und Ihr könnt entscheiden, wie oft eine Patientin in der Woche Therapie erhalten soll – je nach individuellen Möglichkeiten. Das ist für Eure Terminplanung eine Herausforderung, bietet aber auch tolle Optionen, Eure Patient:innen besser zu versorgen. Hier ein paar Ideen, wie Ihr die neuen Möglichkeiten im Praxisalltag nutzen könnt.

Ein Blick in die Zukunft © robert brown

eHBA jetzt auch für die Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen

Berufsangehörige der Ergotherapie, Logopädie und Podologie können jetzt auch den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen, zumindest diejenigen mit einer Berufserlaubnis aus den folgenden Bundesländern: Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Bayern, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Saarland und Sachsen. Die verbleibenden Bundesländer sollen zeitnah folgen.

BGH-Urteil zu Kontogebühren: Nur elf Prozent forderten Geld zurück © iStock: simoncarter-1185642152

BGH-Urteil zu Kontogebühren: Nur elf Prozent forderten Geld zurück

Trotz eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vor drei Jahren haben bislang nur elf Prozent der Bankkundinnen und -kunden die Erstattung von Kontoführungsgebühren gefordert. Zu diesem Ergebnis kam kürzlich eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox.

Bundestag in Berlin © iStock: seb868

Berufsgesetze in der Physiotherapie: Keine Reform und kein Druck

Der Deutsche Bundestag hat sich in die Sommerpause verabschiedet, ohne dass über die dringend notwendige Reform der Berufsgesetze in der Physiotherapie entschieden worden ist. Es gibt noch immer keinen offiziellen Referentenentwurf, es gibt keine Kabinettsentscheidung, es gibt keinen Gesetzesentwurf, und ob eine Entscheidung im Bundestag zum Thema Berufsgesetze in dieser Legislaturperiode noch zustande kommt, darf bezweifelt werden. Aber es gibt auch keinen öffentlich wahrnehmbaren Druck der Heilmittelbranche auf die Politik, bei diesem Thema schneller zu arbeiten.