up|unternehmen praxis

Ausgabe 10/2024

Schwerpunkt: Herzlichen Glückwunsch von uns: Blankoverordnung Physiotherapie

Faktisch, informativ, ideenreich. Der interdisziplinäre Newsletter für Heilmittelerbinger “up|unternehmen praxis” bringt Sie über die aktuelle Gesundheits- und Berufspolitik, betriebswirtschaftliche Themen, sowie Abrechnungs- und Praxismanagement auf den neuesten Stand.

Wir gratulieren

Schon zum zweiten Mal in diesem Jahr ziert ein Blumenstrauß das Cover. Denn es gibt wieder Glückwünsche zu überbringen: Nach langen Verhandlungen ist es am 1. November 2024 nun auch
endlich in der Physiotherapie so weit: Die Blankoverordnung geht an den Start. Ja, erstmal nur für Diagnosen der Schulter. Ja, über die Sinnhaftigkeit der roten Phase darf diskutiert werden. Und ja, wir hatten uns eigentlich ein bisschen mehr erhofft. Nach der ersten kleinen Enttäuschung müssen wir aber sagen: Die Blankoverordnung Physiotherapie ist in ihrer jetzigen Form sicher
nicht das Nonplusultra, aber es ist ein Anfang, mit dem Ihr gut arbeiten könnt.
Damit Ihr ausreichend Zeit habt, die neuen Vorgaben und Abläufe in Euren Praxen zu etablieren, haben wir der Blanko-VO einen ausführlichen Themenschwerpunkt gewidmet. Darin findet Ihr alles, was Ihr wissen müsst, um sie korrekt zu benutzen. Es gibt eine Übersicht, eine Ausfüllhilfe und wir erklären ganz genau die verschiedenen Ampelphasen. Außerdem zeigen wir Euch, welche
Möglichkeiten die Blanko-VO bietet, mit oder ohne Zertifikatspositionen, die Patientenversorgung und die Wirtschaftlichkeit der Praxis zu verbessern.
Und auch wenn es in dieser Ausgabe viel um die Blanko-VO Physio geht, haben wir noch ein paar andere Themen. Zum Beispiel spricht die 2. Vorsitzende von LOGO Deutschland, Christiane Sautter-Müller darüber, was mehr Mitbestimmung für Pflege und Hebammen im G-BA für die Heilmittelbranche bedeutet. Wir haben Tipps für den professionellen Umgang mit Beschwerden und stellen ein ganzheitliches Konzept zur Schmerztherapie vor.

Seid offen für Neues und habt einen erfolgreichen
Monat.

up Magazin für Therapeuten 10/2024
Mit den besten Grüßen
Yvonne Millar
Yvonne Millar, Chefredakteurin bei up|unternehmen praxis
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Schwerpunktartikel in dieser Ausgabe

Blanko-VO Physio: Ampelsystem soll Wirtschaftlichkeit garantieren © iStock: Rosifan19_1217955773

Blanko-VO Physio: Ampelsystem soll Wirtschaftlichkeit garantieren

Kommen Patient:innen mit einer Blankoverordnung in die Praxis, entscheiden Eure …

Die Blankoverordnung Physiotherapie auf einen Blick © iStock: Rosifan19-1218063890

Die Blankoverordnung Physiotherapie auf einen Blick

Hier findet Ihr eine Zusammenfassung aller für Euch wichtigen Fakten, damit Ih…

Blanko-VO Physiotherapie: Neue Versorgungsform mit alten Problemen © iStock: Rosifan19-1218066158

Blanko-VO Physiotherapie: Neue Versorgungsform mit alten Problemen

Endlich, es gibt eine Vereinbarung für die Blankoverordnung Physiotherapie! Di…

Beispiele zur Therapieplanung einer Blankoverordnung © iStock: Rosifan19-1218065318

Beispiele zur Therapieplanung einer Blankoverordnung

Wir wollen Euch nun einmal anhand verschiedener Beispiele zeigen, wie so eine Th…

Umsetzung der Blankoverordnung Physiotherapie organisieren © iStock: Rosifan19_1217955997

Umsetzung der Blankoverordnung Physiotherapie organisieren

Mehr Spielraum bei Anzahl, Auswahl und Frequenz der Heilmittel sind fachlich gro…

Weitere Artikel in dieser Ausgabe zum Beispiel...

Auf Spurensuche nach den Schmerzursachen © iStock: CagdasAygun-1390227497

Auf Spurensuche nach den Schmerzursachen

„In allem liegt ein Anfang – auch bei chronischen oder akuten Schmerzen“. Mit diesem Satz beschreibt die Physiotherapeutin Mirjam Aichholz-Kuntz den Grundgedanken ihrer physiotherapeutischen Arbeit. Mit ihrer „ursachenorientierten Ganzkörperanalyse“ begibt sie sich auf die Suche nach dem Ursprung der Schmerzen. Die Basis ihrer ganzheitlichen Therapie: Die AtlasPROfilax®-Methode, die Prototherapie© sowie die Manuelle Therapie nach dem Maitland®-Konzept.

„Wir müssen uns professionalisieren und emanzipieren“

„Wir müssen uns professionalisieren und emanzipieren“

Hebammen und Pflegekräfte sollen zu Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht mehr nur Stellung nehmen, sondern mitreden dürfen. Das sieht der Gesetzentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) vor. Was bedeutet das und wo bleiben dabei eigentlich die Heilmittelerbringer? Darüber wollten wir mit den Berufsverbänden der Branche sprechen. Christiane Sautter-Müller, zweite Vorsitzende von LOGO Deutschland, dem Berufsverband der Selbstständigen in der Logopädie, ist unserer Einladung gefolgt und hat sich mit Ralf Buchner im up-podcast zum Thema ausgetauscht. Hier ist ein Ausschnitt aus diesem Gespräch.

Extrabudgetäre Verordnung von Physiotherapie bei Lungenfibrose

Extrabudgetäre Verordnung von Physiotherapie bei Lungenfibrose

Marianne Musterdame raucht schon seit ihrer Jugend. Jetzt ist sie 67 Jahre alt und hat sich an den ständigen Husten gewöhnt, aber seit einiger Zeit leidet sie vermehrt an Luftnot und ist dauerhaft müde. Sie hat festgestellt, dass sich ihre Finger verändert haben: Sie sehen aus wie Trommelschlegel und ihre Fingernägel wölben sich wie Uhrgläser. Ihr Arzt diagnostiziert eine Lungenfibrose (J84.10) und verordnet Physiotherapie. Er rät ihr zu einem dosierten Training, das die Lunge nicht überfordert und die Muskeln im Körper vor einer schnell voranschreitenden Atrophie bewahrt. Da die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) u. a. um den ICD-10-Code J84.10 ergänzt wurde, kann ihr Arzt ihr ab dem 1. Oktober 2024 die Heilmitteltherapie als LHB verordnen, denn dann tritt die Änderung in Kraft.

Gesetzliche Anforderungen an den Datenschutz © iStock: Bukhta-Daniil

Daten der Beschäftigten schützen

Beim Thema Datenschutz in der Praxis gilt der erste Gedanke den Patientinnen und Patienten. Sie kommen in die Praxis, um sich behandeln zu lassen und geben dafür ganz persönliche Informationen zu ihrer Gesundheit preis. Aber das sind natürlich nicht die einzigen Daten in der Praxis. Auch von Euren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist so einiges an besonders schützenswerten Informationen auf dem Praxisrechner oder vielleicht sogar noch in Papierakten hinterlegt. Auch diese Daten fallen natürlich unter den Datenschutz.

Lust auf die eigene Praxis

MLD und Blankoverordnung

Seit dem 1. Oktober 2024 gibt es Neuerungen bei der Manuellen Lymphdrainage, am 1. November tritt die Blankoverordnung für Schulterdiagnosen in der Physiotherapie in Kraft. In beiden Fällen sind damit mehr Eigenverantwortung und Freiheiten für die Therapierenden verbunden. Doch es gibt entscheidende Unterschiede. Gerade weil in Verbindung mit den MLD-Neuerungen gern auch von der „kleinen Blankoverordnung“ gesprochen wird, haben wir hier in einer Übersicht die Gemeinsamkeiten und Unterschiede für Euch zusammengestellt.

Ist das fair? © Annykos

Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten seit dem 1. April 2024

Der Bundestag hat Neuregelungen beim Elterngeld beschlossen: Für Geburten seit dem 1. April 2024 gilt eine neue Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Zudem wurden die Möglichkeiten für einen parallelen Bezug von Elterngeld neu gestaltet.

Blankoverordnung Physiotherapie, so geht ́s © iStock: Rosifan19-1266957052

Blankoverordnung Physiotherapie, so geht ́s

Herzlichen Glückwunsch zur Blankoverordnung Schulter, liebe Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Ab dem 1. November 2024 können Ärzt:innen für 114 Diagnosen der Diagnosegruppe EX eine Blankoverordnung ausstellen. Alle wichtigen Regelungen findet Ihr im Vertrag nach § 125a SGB V. Die Blankoverordnung bedeutet für Euch eine ganz neue Herangehensweise bei der Behandlung mit einer besonderen Verantwortung für Eure Patient:innen. Kommt eine Patientin mit einer Blanko-VO in Eure Praxis, entscheidet Ihr in den folgenden 16 Wochen über die Behandlung der Patientin. Denn Ärzt:innen stellen nur noch die Diagnose und Ihr wählt dann die passenden Heilmittel (laut Heilmittelkatalog), Dauer und Frequenz der Behandlung aus. In diesem Themenschwerpunkt gehen wir mit Euch den Vertrag einmal durch, zeigen Euch, wie Ihr eine Blanko-VO erfolgreich in Eurer Praxis umsetzt – wirtschaftlich und patientenorientiert. Wichtig ist: Habt keine Angst vor der Blankoverordnung, freut Euch darauf, denn sie ist ein wichtiger Schritt in Richtung eigenverantwortliches Arbeiten.

So nicht, liebes Ärzteblatt © iStock: weiyi zhu

So nicht, liebes Ärzteblatt

Ein kürzlich im Ärzteblatt erschienener Artikel zur Physiotherapie bei Hüftarthrose hat mich wirklich enttäuscht. Obwohl die physiotherapeutische Behandlung von Hüftarthrose laut Studien in einigen Fällen eine Operation verzögern oder sogar verhindern kann, wird dies im Artikel bestenfalls als unsicher dargestellt. Diese Art der Berichterstattung ist nicht nur enttäuschend, sondern auch unfair gegenüber uns, den Therapeuten, die tagtäglich hart arbeiten, um ihren Patienten zu helfen.

Ergotherapie: Die wichtigsten Regeln zur Videotherapie © Ilya Ginzburg

Physiotherapie: Kostenzuschuss für Videotherapie ab 1. Januar 2025

Physiotherapie-Praxen, die Videotherapie anbieten, können ab 1. Januar 2025 einen Finanzierungszuschuss für die Beschaffung geeigneter Hard- und Software erhalten. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Physiotherapieverbänden haben die Vertragspartner kürzlich unterzeichnet.

Berlin: Neuer Rahmenvertrag Podologie vereinbart

Urteil: Sektoraler Heilpraktiker für Podologen bundesweit möglich

Podologinnen und Podologen können im gesamten Bundesgebiet eine sektorale Heilpraktikererlaubnis erhalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 29. August 2024 entschieden. Zuvor war dies in Niedersachsen und im Saarland noch nicht möglich.