Auch längere Wege zur Praxis können steuerlich absetzbar sein
Der kürzeste Weg zur Arbeit ist nicht immer auch der schnellste. Eine längeren Strecke erkennt das Finanzamt für die Entfernungspauschale in der Regel nur bei einer Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten an. Von dieser Auffassung hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München jetzt in zwei Urteilen Abstand genommen.