Privatversicherte können Tarif ohne Zusatzbeitrag wechseln
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt zugunsten von Privatversicherten entschieden, dass es unzulässig ist, beim Wechsel von einem bestehenden in einen neuen Tarif einen allgemeinen Tarifstrukturzuschlag zur Grundprämie zu erheben. Damit können in der PKV versicherte Praxisinhaber unter Umständen ohne Kosten in günstigere Tarife wechseln.