Viel Streit und überforderte Verhandlungspartner
Es hätte so schön werden können: Am 11. Mai 2019, also vor fast genau fünf Jahren, ist das TSVG in Kraft getreten. Für Heilmittelerbringer bedeutete das, bundeseinheitliche Preise, bundeseinheitliche Verträge und die Hoffnung auf mehr Gestaltungsspielraum bei der Weiterentwicklung der einzelnen Heilmittelbereiche. Gekommen ist es anders.