Hauskauf: Versicherungsrisiko liegt beim Käufer
Wer ein Grundstück kauft, kann nicht darauf vertrauen, dass eine Gebäudeversicherung ungekündigt fortbesteht und auf ihn übergeht. Käufer müssen vielmehr selbst dafür sorgen, dass zum Zeitpunkt des sogenannten Gefahrübergangs weiter Versicherungsschutz besteht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm kürzlich entschieden, berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund.