Geburtstagsfeier mit Mitarbeitern steuerlich absetzbar
Der Praxischef feiert Geburtstag – und kann die Kosten für seinen Umtrunk mit den Mitarbeitern als steuersparende Werbungskosten geltend machen. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt kürzlich entschieden. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.