Therapeuten aufgepasst: Ab 2015 gibt es Änderungen bei Minijobs
Therapeuten, die in ihrer Praxis Minijobber beschäftigen, müssen zum Jahreswechsel die Änderungen der Sozialversicherungspflicht beachten. Nachdem zum 1. Januar 2013 die Verdienstgrenze von 400 auf 450 Euro angehoben wurde, enden nun zum 31. Dezember 2014 die Regelungen zum Bestandsschutz der bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnisse. Konkret bedeutet das: