Bei Behandlung ohne Verordnung wird Umsatzsteuer fällig
Rückwirkend zum 01.01.2012 sind Leistungen, die nicht aufgrund einer ärztlichen Verordnung erbracht werden, umsatzsteuerpflichtig. Das hat das Bundesministerium der Finanzen jetzt in einem Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder mitgeteilt. Damit wird die von einigen Finanzämtern bereits seit Januar 2012 verfolgte Linie jetzt bundesweit einheitlich umgesetzt.