Sozialausschuss begrüßt Erleichterungen in der Abrechnungspraxis von Heilmittelverordnungen
Der Rahmenvertrag zwischen den physiotherapeutischen Berufsverbänden und der AOK Baden-Württemberg eröffnet Heilmittelerbringern die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Grenzen selbstständig ungültige Verordnungen zu korrigieren (wir berichteten). In der täglichen Arbeit merken viele Heilmittelerbringer allerdings noch keine Verbesserung. Der Sozialausschuss des Landtages in Baden-Württemberg hat sich nun in einem entsprechenden interfraktionellen Antrag von …