Recht / Steuern / Finanzen

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Keine Werbung ohne wissenschaftlichen Beweis

Mit der gesundheitsfördernden Wirkung eines Produkts darf nur geworben werden, wenn diese wissenschaftlich belegt ist. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Das Urteil könnte auch Therapeuten betreffen, die in Ihrer Praxis Nahrungsergänzungsmittel anbieten. Diese sollten nur für solche Präparate werben, deren Erfolgsaussichten eindeutig bewiesen wurden.

Rechts-Nachhilfe für Krankenkassen

Wer als Versicherter bei der AOK Rheinland/Hamburg einen Antrag auf langfristige Genehmigung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 32 Abs. 1a SGB V i. V. m. § 8 Abs. 5 der HeiIM-RL stellt, erhält von der Kasse den Hinweis, dass dieser aufgrund des Genehmigungsverzichts der Kasse nicht bearbeitet wird. …

Genehmigungsverfahren in den Griff bekommen

Die Heilmittel-Richtlinie sieht ausdrücklich Heilmittel- Verordnungen außerhalb des Regelfalls vor. Mit der Neufassung der HeilM-RL im Juli 2011 und dem Versorgungsstrukturgesetz im Januar 2012 sind jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bestimmte Verordnungen außerhalb des Regelfalls (VO a. r. R.) extrabudgetär verordnet werden können. Wir zeigen, was Sie tun können, …

Verordnungen außerhalb des Regelfalls § 8 Abs. 4 HeilM-RL

Eine Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalls (§ 8 Abs. 4 der HeilM-RL) muss den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden. Hat die Kasse nicht auf das Genehmigungsverfahren verzichtet, durchläuft die Verordnung einer genauen Prüfung, die wir hier beschreiben.

Langfristige Genehmigung von extrabudgetären Heilmittelverordnungen

Ein Antrag auf eine langfristige Genehmigung von Heilmittelverordnungen gemäß § 32 SGB V in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der HeilM-RL kann formlos vom Versicherten in Zusammenhang mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls gestellt werden. Die Kasse kann nicht auf das Genehmigungsverfahren verzichten, sondern muss innerhalb von vier Wochen …

§ 8 der Heilmittel-Richtlinie

§ 8 der Heilmittel-Richtlinie (1) 1 Lässt sich die Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen, sind weitere Verordnungen möglich (Verordnungen außerhalb des Regelfalls, insbesondere längerfristige Verordnungen). 2 Solche Verordnungen bedürfen einer besonderen Begründung mit prognostischer Einschätzung. 3 Dabei sind die Grundsätze der Verordnung im Regelfall …

Attest ab erstem Krankheitstag

Arbeitgeber haben das Recht, für den Fall einer Erkrankung eines Arbeitnehmers, von diesem ein ärztliches Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen. Das hat kürzlich das Landesarbeitsgericht Köln noch einmal bestätigt. Praxisinhaber können solche Regelungen in den Arbeitsvertrag aufnehmen, um mögliches „Krankfeiern“ zu erschweren.

Checkliste zur „Chroniker-Regelung“ und Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalls

Da Ärzte immer darauf achten, dass gerade schwerstkranke Patienten das individuelle Heilmittel-Budget nicht zu sehr belasten, lohnt es sich, einen Antrag auf eine langfristige Genehmigung von Heilmittel-Verordnungen außerhalb des Regelfalls nach § 32 Abs. 1a SGB V in Verbindung mit § 8 Abs. 5 HeilM-RL zu stellen. Denn ist die …

Anträge können per Fax an die Krankenkasse gestellt werden

Heilmittelpraxen können ihren Patienten einen „Genehmigungs-Service“ für die Abwicklung des Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls anbieten. Der Antrag kann problemlos per Fax gestellt werden. Doch wie sieht eigentlich die Rechtslage aus? Ist ein Fax-Sendeprotokoll ein Vollbeweis dafür, dass das Telefax-Schreiben auch wirklich zugegangen ist? Um Streitigkeiten mit der Kasse …

Sechs Millionen mehr Heilmittel in Hamburg

105,5 Millionen Euro können die Ärzte 2012 in Hamburg an Heilmittelausgaben verordnen. So ist es in der Heilmittelvereinbarung für 2012 festgelegt worden. Die Richtgrößen der einzelnen Facharztgruppen sind fast einheitlich um 6,4 Prozent heraufgesetzt worden.

Die wichtigsten Änderungen im Detail

Der Deutsche Bundestag hat am 1.12.2011 das „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG)“ beschlossen. Für Heilmittelerbringer bringt dieses Gesetz wichtige Veränderungen. Alle Änderungen haben wir für Sie im Detail aufgeführt und deren berufspolitische Konsequenzen sowie ihre Auswirkungen auf die Praxis erläutert.

Trotz Verlusten im dritten Quartal: fast sieben Prozent Wachstum

Spätestens 15 Wochen nach dem Ende eines Quartals müssen die Krankenkassen die ungeprüften Abrechnungsdaten der Heilmittelerbringer als Statistik liefern, in dem so genannten GKV Heilmittel-Informations-System (GKV-HIS). Die gerade vorgelegten Zahlen bestätigen, was bereits die Zahlen aus dem Bundesgesundheitsministerium angedeutet hatten: Das zweistellige Wachstum im ersten Halbjahr ist gebremst. Übrig bleibt …

Teilerstattung von Osteopathie-Kosten

Das Versorgungsstrukturgesetzt macht es möglich: Ab dem 1. Januar 2012 erstattet die Techniker Krankenkasse (TK) 80 Prozent der Kosten für maximal sechs osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr und Versicherten (nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung). Voraussetzung dafür ist eine Bescheinigung eines Arztes, der er die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung bestätigt.

Basiszinssatz sinkt auf 0,12 Prozent

Zum 1. Januar 2012 ist der Basiszinssatz auf 0,12 Prozent gesunken. Damit ändern sich die Grundlagen zur Berechnung der Verzugszinsen. Praxisinhaber können unter Einhaltung bestimmter Formalien Verzugszinsen bei säumigen Zahlern, z. B. auch bei Krankenkassen geltend machen.

Chronik eines Trauerspiels ungenügender politischer Kontrolle

Das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg ist die aufsichtsrechtlich zuständige Behörde für die Krankenkassen des Landes und sollte sich dementsprechend auskennen, um solche Aufsicht auch wahrnehmen zu können. Die vorliegende Chronik zeigt allerdings, dass diese Aufsichtsbehörde nicht nur wenig Ahnung von der Materie hat, sondern sich offenbar ganz auf die Angaben …

Umsatzsteuerpflicht bei Therapie ohne Verordnung

Bereits drei Finanzbehörden (Hessen, Frankfurt, Bayern) haben die fast identische Anweisung an ihre Finanzämter herausgegeben, die Behandlungen durch Physiotherapeuten und Masseure ohne ärztliche Verordnung der Umsatzsteuerpflicht unterwerfen. In Kürze dürften auch die obersten Finanzbehörden der übrigen Bundesländer folgen, so dass das Thema Umsatzsteuerpflicht in ganz Deutschland und dann vermutlich auch …

Risikocheck Umsatzsteuer

?? Stellt das Thema Umsatzsteuer ein Risiko für mich dar? Die Ankündigung der Finanzbehörden, Umsatze von Physiotherapeuten und Masseuren besteuern zu wollen, bezieht sich ausschließlich auf Heilbehandlungen, die ohne Verordnung des Arztes erbracht werden. Bevor man sich als Praxisinhaber Gedanken über das Thema Umsatzsteuer macht, sollte man prüfen, ob das …

Umsatzsteuer-Prävention

Nicht jede Anweisung einer Finanzbehörde hält einer Überprüfung durch die Finanzgerichte stand. Ob es nun tatsächlich dazu kommt, dass Heilmittel-Therapie ohne Verordnung umsatzsteuerpflichtig wird, ist unklar. Um rückwirkende Umsatzsteuerzahlungen zu vermeiden, lohnt es sich, die möglicherweise eintretenden Risikobereiche zu identifizieren und entsprechende Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.

Kleinunternehmerregelung

Für erzielten Umsatz muss immer eine Umsatzsteuer abgeführt werden. Befreiungen davon gibt es nur in Ausnahmefällen (z. B. Heilbehandlungen) und dann, wenn bestimmte Untergrenzen unterschritten werden. Erzielt ein (Klein-) Unternehmer nur geringe Umsätze, verzichtet das Finanzamt darauf, die Umsätze und die darin enthaltene Umsatzsteuer zu erheben.

Steuerfreie Leistungen von Heilpraktikern

Nach dem Umsatzsteuergesetz sind „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden“ von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 14a UStG). Nachdem die Finanzbehörden nur bei Physiotherapeuten und Masseuren die Steuerbefreiung bei Leistungen …