Keine Werbung ohne wissenschaftlichen Beweis
Mit der gesundheitsfördernden Wirkung eines Produkts darf nur geworben werden, wenn diese wissenschaftlich belegt ist. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Das Urteil könnte auch Therapeuten betreffen, die in Ihrer Praxis Nahrungsergänzungsmittel anbieten. Diese sollten nur für solche Präparate werben, deren Erfolgsaussichten eindeutig bewiesen wurden.