Steuerermäßigung bei medizinischen Heilbädern
In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Steuersätze. Der volle Steuersatz beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Satz beträgt sieben Prozent. Die Finanzämter sind angewiesen, zu prüfen, ob bei Behandlungen ohne Verordnung die Voraussetzungen dafür vorliegen, den ermäßigten Steuersatz anwenden zu können.