Neue Heilmittelrichtlinie gilt vor Regelungen der Rahmenverträge
Wenn am 1. 2011 Juli die neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft tritt, werden sich auch einige Fristen für Heilmittelerbringer ändern. Diese sind in der Richtlinie zum Teil anders geregelt, als in den Rahmenverträgen. Das kann zu Verwirrungen führen: welche Regelung gilt nun? Wir haben es für Sie geklärt.