Recht / Steuern / Finanzen
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Keine Angst vor Leitlinien der Kinderärzte
Unter dem Titel „Leitlinien des BVKJ- [Regionalverband] zur Verschreibung von Heilmitteln“ hat ein Regionalverband des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. in einer Leitlinie „die Voraussetzungen und Abläufe zur Verschreibung von Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie“ beschrieben. Rechtlich ist ein solches Dokument weitestgehend wertlos.
Bundesverwaltungsgericht: Aus für „Zuzahlung, nein Danke“-Mentalität?
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt entschieden, dass auch Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen die sogenannte Praxisgebühr in Arztpraxen zu zahlen haben. Damit wird die Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums bestätigt, die auch für die Heilmittelbehandlung eine Eigenbeteiligung für Beihilfeberechtigte vorsah, die den Zuzahlungen der GKV entspricht.
Erfreuliche Veränderungen für Heilmittelerbringer
Die Bundesregierung hat aus der Verwaltungsvorschrift Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) einen gesetzlich geregelten Anspruch der Beihilfeberechtigten gemacht. Dies geschah aufgrund verfassungsrechtlicher Probleme. Für Heilmittelerbringer sind erfreuliche Veränderungen vorgenommen worden.
Kick-Back-Geschäfte sollen verboten werden
Die Zusammenarbeit von Ärzten und anderen Leistungserbringern ist ins Visier des Gesetzgebers geraten. Sogenannte Kick-Back-Geschäfte an Vertragsärzte sollen nach Änderung des Sozilagesetzbuchs V nicht mehr zulässig sein. Positive Erfahrungen etwa mit Heilmittelerbringern dürfen aber als Empfehlung formuliert werden.
Anrufung des Schiedsgerichts ist nun möglich
Die Berufsverbände der Physiotherapie können bei Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen künftig ein Schiedsgericht anrufen. Ermöglicht wird dies durch das „Krankenhausfinanzierungsreform-Gesetz“ (KHRG), das Ende 2008 den Bundestag passiert hat und in diesen Tagen noch den Bundesrat durchlaufen wird.
Fallbeispiel: Fahrtkostenerstattung bei Bewerbungsgesprächen
Frage an die praxiswissen24-Hotline: „Ein Bewerber, den ich zum Vorstellungsgespräch eingeladen hatte, fordert jetzt von mir die Erstattung seiner Fahrtkosten. Ist das zulässig, bin ich durch das Gesetz verpflichtet, solche Fahrtkostenerstattung zu übernehmen?“
Fallbeispiel: Verkehrsunfall bei Hausbesuch
Frage an die praxiswissen24-Hotline: Eine Mitarbeiterin machte in unserem Auftrag einen Hausbesuch mit ihrem eigenen Auto und verursachte dabei einen Unfall. Müssen wir ihren Schaden zahlen? Da sie den Unfall verschuldete, übernimmt ihre Versicherung den Schaden am gegnerischen Unfallauto, aber was ist mit ihrem eigenen Schaden?
Praxisausfallversicherung ist Privatsache
Beiträge für eine Versicherung, die im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Praxisinhabers die fortlaufenden Kosten seiner Praxis ersetzt, stellen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) keine Betriebsausgaben dar und können daher auch nicht von der Steuer abgesetzt werden.