Urteil: Privatpatient muss Hygienezuschlag nicht zahlen
Therapeuten sollten mit Privatpatienten eine Honorarvereinbarung abschließen bevor sie diese behandeln. So können Unstimmigkeiten vermieden und möglicherweise gerichtliche Folgen abgewendet werden, wie ein Fall vor dem Amtsgericht in Bremen kürzlich zeigte (Az.: 9 C 333/21).