Intransparente Kosten müssen nicht gezahlt werden
Auch ein Mietvertrag für einen Gewerberaum muss transparent sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass zusätzlich zu den Kosten der „Verwaltung“ nicht auch noch die nicht näher erläuterten Kosten für das „Center-Management“ auf die Mieter umgelegt werden können. Eine solche Klausel im Mietvertrag sei „intransparent und daher unwirksam“.