Urteil: Arbeitszeugnis muss in sich stimmig sein
Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter überdurchschnittliche Leistungen bescheinigt, so muss sich dies auch in der Abschlussbeurteilung niederschlagen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz kürzlich entschieden (Az.: 5 Sa 348/20). Denn ein Arbeitszeugnis muss in sich stimmig sein.