Hepatitis C auch ohne Nadelstichverletzung eine Berufskrankheit
Schon die erhöhte Infektionsgefahr kann aus einer Hepatitis-C-Erkrankung eine Berufskrankheit machen. Dies gelte auch ohne den Nachweis über eine konkrete Nadelstichverletzung. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) jetzt entschieden. Das Urteil ist für Heilmittelbringer interessant, die Risiko-Patienten behandeln.