Keine Kürzungen bei fehlenden ICD-10-Codes
Viele Krankenkassen in Deutschland sehen auch ab dem 1. Juli 2014 keine Rechtsgrundlage für Rechnungskürzungen bei fehlendem ICD-10-Code auf Heilmittelverordnung. Das haben auf Anfrage bereits viele Krankenkassen bestätigt. Allerdings erinnern die meisten Kassen daran, dass auf der Verordnung eingetragene Codes unbedingt bei der Abrechnung übermittelt werden müssen.