Mecklenburg-Vorpommern: Vereinfachte Verordnung durch neue HeilM-RL
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat in den Verhandlungen im G-BA zur neuen zahnärztlichen HeilM-RL erreicht, dass die Besonderheiten der Heilmittelverordnung in der zahnärztlichen Versorgung gewahrt werden und das Verordnungsgeschehen für Zahnärzte und Patienten bürokratieärmer und versorgungsnäher ausgestaltet wird.