Nordrhein: Beratung durch Kassen nicht zulässig
Einige Praxen im Gebiet der KV Nordrhein haben von der KKH sowie der Barmer Schreiben bzgl. ihrer Heilmittelverordnungen erhalten. Darin heißt es, die Praxen würden im Vergleich zu ihren Facharztkollegen im gleichen KV-Bereich überdurchschnittlich viel verordnen. Zudem wird eine Kontaktaufnahme für ein persönliches Beratungsgespräch angekündigt.