Urteil: Anwalt wollte nur Diskriminierungsentschädigung
Wer eine Stelleanzeige schaltet, begibt sich mitunter auf dünnes Eis. Denn erhalten Jobanwärter aus den vermeintlich falschen Gründen eine Absage, droht Arbeitgebern möglicherweise eine Klage. Warum also den Spieß nicht einfach umdrehen und daraus ein Geschäft machen – dachte sich wohl ein besonders findiger Anwalt und bewarb sich auf eine …