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Ergotherapie: Blankoverordnung auch für PBeaKK-Versicherte

Seit dem 1. April 2024 können Ärzte:innen GKV-Versicherten eine Blankoverordnung für Heilmittel im Bereich der Ergotherapie für die Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4 ausstellen. Auch Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) profitieren davon. Wie bei der Blankoverordnung für GKV-Versicherte gilt auch hier, dass Ärzt:innen in medizinisch begründeten Fällen von der Ausstellung einer …

Themenschwerpunkt 12.2022: Private Zusatzleistungen

Der Staat will höhere Selbstbeteiligung seiner Beamten an Heilmittelkosten

Die Bundesbeihilfe soll zum 1. Mai so angehoben werden, dass die beihilfefähigen Höchstbeträge dann knapp zwei Prozent über den aktuellen GKV-Honoraren liegen. In der Konsequenz werden dann Beamt:innen mit deutlich höheren Selbstbeteiligungen rechnen müssen.

Themenschwerpunkt Beihilfe: Höchstsätze angepasst

Mit der Veröffentlichung der Änderung der Bundesbeihilfeverordnung am 30. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt gelten für die meisten Beamten in Deutschland jetzt leicht verbesserte Erstattungsmöglichkeiten für Heilmittel-Honorare. Dennoch bleibt die Anpassung der Beihilfe immer noch weit hinter der realen Preisentwicklung für Therapie zurück und dürfte nichts an der Preispolitik der einzelnen …

Zeit ist kostbar: Sieben Fehler, mit denen Sie oft Ihre Zeit verschwenden

Vier Gründe, warum die Beihilfe nicht als Preisliste taugt

Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) hat eine neugefasste Liste der „Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel“ bekommen. Damit werden die Beihilfesätze zwar erhöht, eignen sich aber immer noch nicht als Preisliste. Hier finden Sie die vier Gründe, warum die Beihilfe nicht als Preisliste taugt.

Vier Gründe, warum die Beihilfe nicht als Preisliste taugt

Keine Beihilfe für Therapieverordnungen durch Heilpraktiker

Die Erstattung von Kosten für Heilmittel-Therapie durch die Bundesbeihilfe ist zwingend von einer ärztlichen Verordnung abhängig. Das gilt vielfach auf für Landesbeihilfestellen. Rechtlich gesehen sei dagegen nichts einzuwenden, bestätigt jetzt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Wer als (sektoraler) Heilpraktiker Heilmittel erstattungsfähig abrechnen will, muss die Leistung zwingend selbst erbringen.

Keine Beihilfe für Therapieverordnungen durch Heilpraktiker

Schleswig-Holstein erhöht als erstes Bundesland die Beihilfesätze

Die Beihilfeverordnung werde infolge der Pflegereform angepasst, heißt es in einer Pressemitteilung des Finanzministeriums. Damit führt Schleswig-Holstein als erstes Bundesland höhere Beihilfesätze für seine Beamten ein.

Schleswig-Holstein erhöht als erstes Bundesland die Beihilfesätze