Urteil: Parkplatzmiete für Dienstwagen mindert geldwerten Vorteil
Zahlen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihren Dienstwagen eine Parkplatzmiete an ihren Praxischef, so mindert dies den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln kürzlich entschieden (Az.: 1 K 1234/22).