Terminvservice- und Versorgungsgesetz

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Terminvservice- und Versorgungsgesetz

Kassenzahnärztliche Vereinigungen

Bayern: Neue Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte – das Wichtigste zusammengefasst

Die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte wurde im Mai 2020 an das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) angepasst und ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Auf dem 61. Bayerischen Zahnärztetag in München fasste der Rechtsanwalt Nikolai Schediwy, Leiter des Geschäftsbereichs Qualität der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern (KZVB), die wesentlichen Aspekte zusammen.

Bayern: Neue Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte – das Wichtigste zusammengefasst
Behandeln lassen - Themenschwerpunkt im Magazin 10 2019

Das behindert den Therapieerfolg

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz wirbelt die Heilmittelbranche ordentlich durcheinander. Besonders die Verbände sind nun in der Pflicht, das beste für die Therapeuten herauszuholen – bei den Rahmenverträgen, der Vergütung, den Zulassungsbestimmungen,… Also haben wir beim Therapiegipfel in Berlin bei Teilnehmern einmal nachgefragt, was Therapeuten daran hindert, großartige Therapie zu erbringen.

Ausgabe 10/2019 Lasst uns endlich behandeln

TSVG: Neue Zulassung für alle – Versorgungsverträge regeln zukünftig die Zulassungsbedingungen

Bei der Neuordnung der öffentlich-rechtlichen Verträge zwischen GKV und den Heilmittelerbringern wurde auch das Thema Zulassung neu festgelegt. Bürokratieabbau, Beteiligung der Heilmittelverbände und Anpassung des Zulassungsverfahrens an die Blankoverordnung sind die wesentlichen Änderungen, die voraussichtlich ab Juli 2020 auch für alle Bestandspraxen gelten.

TSVG: Neue Zulassung für alle - Versorgungsverträge regeln zukünftig die Zulassungsbedingungen