GKV-Rettungsschirm: So spannen Sie ihn auf
Die wichtigsten Bestimmungen zur Durchführung
Die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV) ist die Grundlage für den lang ersehnten GKV-Rettungsschirm. Damit Sie jetzt als zugelassener Leistungserbringer für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 eine Ausgleichszahlung für Corona-bedingte Ausfälle der Einnahmen erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer zuständigen Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung (ARGE) stellen. Welche Bestimmungen dafür gelten, hat der GKV-Spitzenverband nun festgelegt. Damit das Geld möglichst schnell fließt, geben wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Antragsstellung.
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