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Themenschwerpunkt 6.2021: DVPMG

1. Januar 2024: Finanzierung der TI-Anbindung für Heilmittelerbringer ist vereinbart

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist nicht ganz billig, deswegen verpflichtet der Gesetzgeber die Kassen, sowohl die einmaligen Investitionskosten also auch den laufenden Betrieb der TI-Anbindung zu finanzieren. Dazu sollen die Heilmittelverbände mit dem GKV-Spitzenverband entsprechende Vereinbarungen schließen, die sich an den Vereinbarungen orientieren sollen, die zwischen GKV und den Ärzten abgeschlossen worden sind. Und diese Finanzierungsvereinbarung über entsprechende Pauschalen soll bis zum 1.1.2024 je Heilmittelbereich abgeschlossen sein.
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© iStock: Amriphoto
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