Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte: Alles wie gehabt und einfacher als gedacht
Zahnärzte können sich nun an klaren Regeln orientieren, wenn sie Physiotherapie und Logopädie verordnen: Zum 1. Juli 2017 gilt die neue Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ). Keine Richtgrößen oder sonstige Budgets stehen der bedarfsgerechten Verordnung von Heilmitteln im Weg. Jetzt müssen Zahnärzte und Therapeuten nur gut zusammenarbeiten, um ihre Patienten mit Heilmitteltherapie zu versorgen.
![Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte: Alles wie gehabt und einfacher als gedacht Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte: Alles wie gehabt und einfacher als gedacht](https://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2017/07/iStock-160535746.jpg?version=001&auto=compress,format&w=jssetwidth)
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: