Falschinformation der Ärzte über ihr Heilmittelverordnungsvolumen
Ausgangssituation: Ärzte dürfen die Bezahlbarkeit der von ihnen verordneten Therapie nicht ganz aus den Augen lassen. Sie sind bei Heilmittelverordnungen an die sogenannte medizinische Notwendigkeit gebunden. Diese interpretiert aber jede KV anders. Die Folge: In einem KV-Gebiet verordnen Ärzte doppelt so viele Heilmittel je 1.000 Versicherte wie in einem anderen. Eine mögliche Erklärung für diese Unterschiede im Verordnungsverhalten ist der von den Ärzten wahrgenommene Regressdruck durch Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
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