Kommentar
Geht doch: GKV-Spitzenverband rudert bei Quittung zurück
Das Thema Quittung des Leistungserbringers auf der Rückseite der Verordnung ist vom Tisch. Gerade hat der GKV-Spitzenverband seine neueste Version des Fragen-Antwort-Katalogs veröffentlicht und siehe da, die Frage Nr. 9 mit der von uns beanstandeten Antwort zu Quittung des Leistungserbringers ist verschwunden. Geht doch.
![Geht doch: GKV-Spitzenverband rudert bei Quittung zurück Geht doch: GKV-Spitzenverband rudert bei Quittung zurück](https://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2019/05/iStock-881064910-Konvertiert.jpg?version=001&auto=compress,format&w=jssetwidth)
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.