Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel erschienen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine neue Arbeitsschutzrichtlinie gegen Infektionen mit SARS-CoV-2 veröffentlicht. Sie konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz) die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz und ist am 20. August 2020 in Kraft getreten.
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