Therapie Abstract
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Auch Heilmittelverordnungen lassen sich in Videosprechstunde ausstellen
Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Nutzung der Videosprechstunde deutlich gestiegen. Der Beitrag befasst sich mit den Entwicklungen in der Fern- bzw. Telemedizin, die lange umstritten war, 1937 gar verboten wurde. Erst 2018 wurde die (Muster)Berufsordnung Ärzte (MBO-Ä) dahingehend geändert, dass eine ausschließliche Fernbehandlung im Einzelfall erlaubt ist, „wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt“ und die Patienten „über die Besonderheiten einer Beratung und Behandlung ausschließlich über Kommunikationsmedien aufgeklärt“ werden.
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