Kommentar zu verschobenen Rahmenverträgen
Lasst die ärztlichen Softwareanbieter zahlen!
Weil einige Arztsoftwareanbieter die Zertifizierung der Heilmittel-Verordnungs-Module nicht geschafft haben, hat der G-BA den Start der Neufassung der HeilM-RL auf den 1. Januar 2021 verschoben – und den der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie gleich mit. Laut KBV sollen Heilmittelerbringer so vor einem erhöhten Prüfaufwand durch fehlerhaft ausgestellte Verordnungen bewahrt werden.
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