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Kleidung für Mitarbeiter kein geldwerter Vorteil

Kleidung für Mitarbeiter kein geldwerter Vorteil

Als Arbeitgeber kann man seinen Mitarbeitern Kleidungsstücke überlassen, ohne dass daraus für den Angestellten ein geldwerter Vorteil mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen resultiert.

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