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Krankenkassen dürfen Therapieunterlagen nur bedingt einsehen

Krankenkassen dürfen Therapieunterlagen nur bedingt einsehen

Aus der praxiswissen24-Hotline: Es kommt vor, dass Krankenkassen Einsicht in Therapiedokumentationen fordern, zum Beispiel um Rechnungen zu prüfen oder Qualitätskontrollen durchzuführen. Das ist so nicht zulässig und sollte vom Praxisinhaber nicht ohne weiteres erlaubt werden.

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