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Vorsicht Falle! Sondergratifikation für 400-Euro-Mitarbeiter

Vorsicht Falle! Sondergratifikation für 400-Euro-Mitarbeiter

Eine gut gemeinte Gratifikation für Ihre "Mini-Jobber", zum Beispiel im Sinne eines Weihnachtsgeldes, kann für Sie und Ihre Mitarbeiter nicht bedachte Folgekosten verursachen. Steigt nämlich der durchschnittliche Monatslohn durch die Sonderzahlung über die 400-Euro-Grenze, greift die Sozialversicherungsplicht für das gesamte Jahresgehalt.

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