Nachhilfe für die Beihilfe
Fallbeispiel: Gültigkeit der beihilfefähigen Höchstbeträge
Nachhilfe für die Beihilfe
Daran, dass die Private Krankenversicherung (PKV) oft rechtswidrig die Erstattung von Heilmittelabrechnungen in voller Höhe verweigert, haben sich Praxisinhaber längst gewöhnt. Doch dass jetzt auch die offiziellen Beihilfestellen die Unwahrheit über die beihilfefähigen Höchstsätze verbreiten, ist vollkommen absurd. Zumal der oberste Dienstherr aller Bundesbeamten nach wie vor der Meinung ist, dass die beihilfefähigen Höchstsätze im Heilmittelbereich nicht kostendeckend sind.Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
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