Urteil: Patientin muss Ausfallgebühr für fünf nicht wahrgenommene Termine zahlen
Bei kurzfristigen Absagen dürfen Praxen eine Ausfallgebühr erheben, auch für mehrere Ausfälle. Das bestätigte jüngst ein Urteil des Amtsgerichts Burgwedel.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen:
Jede Praxis die Geld abknöpfen will, wenn Jemand krank ist,… Weiterlesen »
Es war höchste Zeit, dass eine klare juristische Regelung solcher… Weiterlesen »
Wann darf denn dann die Praxisgebühr verlangt werden ?
Voraussetzung für die Berechnung einer Ausfallgebühr gem. § 615 BGB… Weiterlesen »