QuickCheck: Muss ich für meine Praxis einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Mit Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind bestimmte Praxen verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) zu bestellen, der in der Praxis auf die Einhaltung des Datenschutzes hinwirkt. Die Person kann Mitarbeiter der Praxis sein oder als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Wichtig ist nur, dass er die notwendige Fachkunde für die Ausübung seiner Aufgaben besitzt und nicht in einen Konflikt oder in die Gefahr der Selbstkontrolle geraten kann.
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