Dienstwagen auch für Ehegatten mit Minijob? – Bundesfinanzhof muss entscheiden
Die Kosten für einen Dienstwagen können auch dann als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden, wenn das Fahrzeug dem Ehegatten im Rahmen eines Minijobs überlassen wird. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln für den Fall einer sogenannten „Barumwandlung“ kürzlich entschieden. Praxisinhaber sollten aber abwarten, der Bundesfinanzhof (BFH) muss noch entscheiden.
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