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Mit Marketing-Kosten den Praxisgewinn mindern

Ob Praxisbroschüre oder eigene Homepage – Werbung ist auch aus Therapiepraxen inzwischen nicht mehr wegzudenken. Doch gerade in medizinischen Berufen erfordert sie Fingerspitzengefühl. Seit der Lockerung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) sind Werbemaßnahmen für Therapieleistungen und Vorstellung der eigenen Person sowie des Fachgebiets auch in Deutschland offiziell zulässig. Aber: Werbung in medizinischen Berufen erfordert mehr Fingerspitzengefühl als in anderen Branchen.
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© iStock: Stadtratte
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