Nachzahlungszinsen auf Steuern: Einspruch einlegen kann sich lohnen
Steuerpflichtige sollten bei Nachzahlungszinsen vom Finanzamt Einspruch einlegen und das Aussetzen der Vollziehung beantragen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte kürzlich große Zweifel geäußert, dass der Zinssatz auf Steuer-Nachzahlungen verfassungsgemäß ist (up berichtete). Eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes steht noch aus.
![BFH: Finanzamt darf Steuerbescheid nicht nachträglich ändern BFH: Finanzamt darf Steuerbescheid nicht nachträglich ändern](https://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2018/08/iStock-513223422.jpg?version=001&auto=compress,format&w=jssetwidth)
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen: