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Nachzahlungszinsen auf Steuern: Einspruch einlegen kann sich lohnen

Steuerpflichtige sollten bei Nachzahlungszinsen vom Finanzamt Einspruch einlegen und das Aussetzen der Vollziehung beantragen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte kürzlich große Zweifel geäußert, dass der Zinssatz auf Steuer-Nachzahlungen verfassungsgemäß ist (up berichtete). Eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes steht noch aus.
BFH: Finanzamt darf Steuerbescheid nicht nachträglich ändern
© iStock: Stadtratte
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