Krankengeld: Kasse muss Frist richtig berechnen
Wer mehr als sechs Wochen krankgeschrieben ist und Krankengeld erhält, sollte die Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) unverzüglich bei der Krankenkasse einreichen. Geschieht dies nicht, kann der Anspruch auf Krankengeld ruhen. Mit welcher Frist das geschehen muss, hat kürzlich das Düsseldorfer Sozialgericht entschieden (Az.: S 9 KR 589/19).
![Krankengeld: Kasse muss Frist richtig berechnen Krankengeld: Kasse muss Frist richtig berechnen](https://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2020/08/iStock-1171306967.jpg?version=001&auto=compress,format&w=jssetwidth)
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.